Art des
Konfidenzintervalls (Konfidenzintervall um einen beobachteten Wert):
Festlegung
der Sicherheitswahrscheinlichkeit (99, 95, 90, 80 Prozent): Die Breite des Konfidenzintervalls
hängt nicht nur von der Reliabilität des Tests oder der gewählten Methode (nach der Äquivalenz- oder
Regressionshypothese) ab, sondern auch
von inhaltlichen Überlegungen. Sie soll sich an den nachteiligen Folgen
orientieren, die einer Person aus einer Fehldiagnose entstehen können (Huber,
1973). Für praktische Zwecke ist häufig ein Sicherheitsbereich von 80
Prozent oder 90 Prozent ausreichend.
Festlegung der
Art der Fragestellung (einseitig, zweiseitig): Es sollte beachtet werden, ob
einseitig oder zweiseitig getestet wird. Auch von dem beobachteten Messwert
selbst hängt die Breite des Vertrauensintervalls ab. Fragestellungen für
einseitige Konfidenzintervalle sind z.B. „Liegt eine
Hochbegabung vor?” oder „Liegt eine Lernschwäche vor?”.
Literatur:
Huber, H. P. (1973). Psychometrische
Einzelfalldiagnostik. Weinheim: Beltz Verlag.